Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter. Die Fortbildungsverpflichtung untergliedert sich in folgende 4 Bereiche:
Pflegefachkräfte haben mind. 8 Fortbildungsstunden im Jahr in den unter Punkt 3 aufgeführten Bereichen zu absolvieren. Pflegefachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 50% und darunter haben mind. 4 Fortbildungsstunden im Jahr nachzuweisen.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen, MDK überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.
Ein Rücktritt vom Lehrgang ist ohne Angabe von Gründen bis spätestens 3 Kalendertage vor Kursbeginn möglich. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung an:
Erste-hilfe(at)drk-kv-wangen(dot)de
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ohne fristgerechte Rückmeldung nicht erscheinen, sind verpflichtet, die vollständige Gebühr zu zahlen. Wir bitten um Verständnis, dass mündliche bzw. telefonische Absagen nicht berücksichtigt werden können.
Wir sind durch die BG und UVTs ermächtigt, Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Gegebenenfalls müssen Sie die Kostenübernahme im Vorfeld des Kursbesuches beantragen.
Hinsichtlich des Verfahrens wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger. In der zentralen Informationsplattform der DGUV (INFO der DGUV) finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten der meisten Unfallversicherungsträger.