Kurse Fortbildung PflegeFoto: A. Zelck / DRK-Service…

Erste-Hilfe fresh up Pflege

  • Das Angebot richtet sich speziell an Pflegefachkräfte, welche im Rahmen der Qualitätssicherung die jährliche Fortbildung im Bereich der Ersten Hilfe absolvieren. Schwerpunkte in dem Fortbildungsangebot liegen in den Bereichen Lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie typische Verletzungsmuster bei Notfällen im Pflegebereich. In 4 Unterrichtsstunden á 45 Minuten werden die Maßnahmen in Theorie und Praxis vermittelt und im Rahmen von Fallbeispielen in der Handlungssicherheit gefestigt.

    Themen und Anwendung

    Die Pflegefachkraft kann nach dieser Unterrichtung
    • Die Besonderheit der Durchführung bei Pflegenden erläutern
    • Die Notfallsituationen einschätzen
    • Ein adäquaten Notruf absetzen
    • Bewusstsein und Atmung eines Betroffenen überprüfen
    • die stabile Seitenlage herstellen
    • spezielle Notfallbilder erkennen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen (Schlaganfall, Herzinfarkt, …) 
    • die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen
    • die Maßnahmen bei Verschlucken eines Fremdkörpers anwenden (Bolusgeschehen)
    Praktische Inhalte 
    • Bewusstsein und Atmung kontrollieren
    • Stabile Seitenlage
    • Herz-Lungen-Wiederbelebung

    Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte

    Die Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte resultiert aus der Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 132 SGB V mit Versorgung der häuslichen Krankenpflege, Haushaltshilfe und häuslicher Pflegehilfe zwischen den Verbänden der Liga, der freien Wohlfahrtspflege sowie alle weiteren der im Rahmenvertrag aufgeführten Anbieter. Die Fortbildungsverpflichtung untergliedert sich in folgende 4 Bereiche: 

    • aktuelles medizinisches und pflegerisches Wissen
    • Pflegeprozessdarstellung
    • aktuelle Hygienevorschriften
    • Erste Hilfe

    Pflegefachkräfte haben mind. 8 Fortbildungsstunden im Jahr in den unter Punkt 3 aufgeführten Bereichen zu absolvieren. Pflegefachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 50% und darunter haben mind. 4 Fortbildungsstunden im Jahr nachzuweisen.

    Der medizinische Dienst der Krankenkassen, MDK überprüft im Rahmen der Qualitätssicherung den Stand der geleisteten Fortbildungsstunden und informiert bei Verstößen den jeweiligen Leistungsträger.

    Ein Rücktritt vom Lehrgang ist ohne Angabe von Gründen bis spätestens 3 Kalendertage vor Kursbeginn möglich. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung an:

    Erste-hilfe(at)drk-kv-wangen(dot)de

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ohne fristgerechte Rückmeldung nicht erscheinen, sind verpflichtet, die vollständige Gebühr zu zahlen. Wir bitten um Verständnis, dass mündliche bzw. telefonische Absagen nicht berücksichtigt werden können.

    Kostenübernahme Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse (UVT)

    Wir sind durch die BG und UVTs ermächtigt, Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen. Gegebenenfalls müssen Sie die Kostenübernahme im Vorfeld des Kursbesuches beantragen.
    Hinsichtlich des Verfahrens wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.  In der zentralen Informationsplattform der DGUV (INFO der DGUV) finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten der meisten Unfallversicherungsträger.

Ansprechpartner

Herr
Jörg Rusch

Ausbildungsleiter
Tel: 07522 78925-20
joerg.rusch(at)drk-kv-wangen(dot)de

Spinnerei 1
88239 Wangen